AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KRAFTWERK Industry GmbH & Co.KG

Alle vorherigen AGBs verlieren ihre Gültigkeit

  1. Allgemeines

1.1. Allen Angeboten, Bestellungen und Aufträgen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung, Auftragsannahme, Bestellung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

1.2. Abweichenden Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen – sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich bei Vertragsschluss widersprechen. Anderslautende Bedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart werden.

  1. Angebote und Aufträge

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

2.2. Falls nicht ausdrücklich angeführt sind unsere Angebote exklusive Verpackung, Versand, Lieferung, Montage oder Schulung. Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Werk in Staßfurt.

2.3. Für die zum Angebot gehörenden Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben, Maße usw. gelten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich angegeben werden, die allgemeinen und handelsüblichen Toleranzen.

2.4. Werden Angebote nach den vom Kunden überlassenen Unterlagen, Plänen, Zeichnungen, Beschreibungen, Stücklisten usw. erstellt oder Aufträge ausgeführt, gelten diese Angaben als verbindlich. Für dann enthaltene Fehler übernehmen wir keine Haftung.

2.5. Änderungen müssen rechtzeitig vor Auftragsausführung schriftlich mitgeteilt und von uns bestätigt werden.

2.6. Technische Änderungen zu unseren Produkten bleiben uns vorbehalten. Unsere Produktabbildungen im Katalog sind unverbindlich. Des Weiteren wird jegliche Haftung für Druckfehler ausgeschlossen. Vervielfältigung und Nachdruck des Kataloges, auch Auszüge daraus, sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch KRAFTWERK Deutschland GmbH erlaubt.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungen sind direkt an uns zu richten.

3.2. Die Preise gelten in EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat grundsätzlich in der Rechnungswährung zu erfolgen.
Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, verstehen sich unsere Preise ab Werk. Sämtliche anfallenden Versandkosten, Fracht, Verpackung, Zölle, Gebühren o.ä. gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.3. Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung ohne Abzug zahlbar. Der in Rechnung gestellte Betrag ist ungemindert an uns zu zahlen. Abzüge bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Es gelten die von KRAFTWERK Industry GmbH & Co.KG schriftlich bestätigten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sind Teilzahlungen vereinbart und bleibt der Käufer mit seiner Rate länger als 10 Tage im Rückstand, wird der Gesamtpreis sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem ersten Tag Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

3.4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nicht zulässig.

3.5. Treten nach Annahme des Angebotes bis zur Fertigstellung Material- und Lohnkostenerhöhungen ein, sind wir berechtigt, soweit die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen soll, Preisanpassungen zu fordern. Kann der Angebotspreis aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden, sind Preiserhöhungen bis zu 10 % je Position möglich. Höhere Anpassungen sind dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Geht nach Ablauf von 7 Tagen keine Ablehnung ein, gilt die Preiserhöhung als anerkannt.

3.6. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu beeinträchtigen, so werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Umstände, die die fehlende Kreditwürdigkeit objektiv feststellen, berechtigen uns, daneben ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ferner sind wir berechtigt, die Fertigung bzw. Montage einzustellen und unsere bis dahin
erbrachten Leistungen mit sofortiger Fälligkeit zu berechnen.

  1. Lieferung und Lieferzeit

4.1. Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit. Dies setzt voraus, dass alle technischen Fragen abgeklärt sind. Treten jedoch unerwartete Störungen oder technische Probleme auf, sind wir zur Verlängerung der Lieferzeit berechtigt. Wir sind nicht verpflichtet, dies dem Auftraggeber mitzuteilen.

4.2. Wird der vereinbarte Liefertermin eines Auftrages vom Auftraggeber um mehr als 2 Wochen hinausgeschoben, oder wird ein Auftrag mit festem Liefertermin in eine Abrufbestellung / einen Abrufauftrag umgewandelt, sind wir berechtigt, Zwischen- bzw. Abschlagsrechnung zu stellen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

4.3. Als Abnahme gilt sowohl die körperliche Inbesitznahme bei Lieferung als auch die Abnahme durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten nach Fertigstellung in unserem Betrieb.

4.4. Werden fertiggestellte Aufträge nicht innerhalb einer Woche nach Fertigmeldung vom Auftraggeber übernommen, ist sofort der vereinbarte Preis zur Zahlung fällig. Die Berechnung von Lagergebühren steht uns frei. Dies gilt auch für vereinbarte Teilleistungen.

  1. Leistungsstörung

5.1. Sind wir infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf oder ähnlichem nicht in der Lage, den Vertrag zu erfüllen, behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vor, soweit die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt.

5.2. Der Rücktritt aus obengenannten Gründen entbindet uns von jeder Schadenshaftung für verzögerte oder nicht ausgeführte Leistung.

5.3. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

  1. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung oder der Auftragsgegenstand verladen ist, dem Spediteur übergeben wurde oder die Lieferung bzw. der Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Fertigmeldung abgenommen wurde.

  1. Garantie, Gewährleistung, Mängelrügen

7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

7.2. Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, sowohl übermäßige Beanspruchung und der Einsatz von ungeeigneten Betriebsmitteln, als auch chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse schließen eine Gewährleistung aus. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.

7.3. Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu untersuchen und zu behandeln. Unterbleibt die Untersuchung, haften wir nicht für Mängel der Ware. Mängelrügen sind uns schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt anzuzeigen. Unterbleibt dies, kann die Mängelrüge nicht berücksichtigt werden. Auf unser Verlangen ist die Ware zurückzusenden.

7.4. Die Fa. KRAFTWERK Industry GmbH & Co.KG übernimmt für zugekaufte oder vom Auftraggeber beigestellte Teile oder Produkte keine Haftung. Für versteckte Mängel, die nicht auf unser Verschulden zurückgeführt werden können und erst nach Abnahme oder Lieferung des Werkes durch den Auftraggeber festgestellt werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

7.5. Bei rechtzeitiger Mängelrüge müssen wir Gelegenheit erhalten, an Ort und Stelle eine Überprüfung durchzuführen und ggf. Nachbesserung vorzunehmen.

7.6. Wird die Mängelrüge von uns als berechtigt anerkannt, erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Auftraggeber wahlweise Minderung nach Maßgabe eines neutralen Sachverständigen oder Wandelung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere auch Mängelfolgeschäden.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die Lieferung erfolgt ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, bei Nichteinhaltung der gesetzten Zahlungsfrist die Herausgabe der Lieferung zu verlangen.

8.2. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung an Dritte übereignen. Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

8.3. Der Kunde ist lediglich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt, jedoch nur solange, als er uns gegenüber Verkaufsforderung vorbehält. Die Forderung des Kunden aus Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen, einschließlich Saldoforderungen gegen ihn, an uns abgetreten, gleich ob sie ohne oder nach Verarbeitung und dergleichen weiterverkauft wurde, und zwar in Höhe des Rechnungswertes nebst Nebenkosten der von uns an ihn gelieferten Ware.

  1. Schlussbestimmungen

9.1. Beide Parteien sind zur Geheimhaltung der Unterlagen und ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse verpflichtet. Die Verletzung erlaubt fristlose Kündigung oder Aufhebung des Vertrages, mit der
Folge, dass der andere Teil zum Schadenersatz verpflichtet ist.

9.2. Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden gem. des Bundesdatenschutzgesetzes geschäftsintern zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Personen- und firmenbezogene Daten werden von uns nur gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung der Aufträge notwendig ist.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese Bestimmungen sind dann so auszulegen bzw. gegebenenfalls zu ergänzen, dass sie gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

10.1.Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist der Geschäftssitz der Fa. KRAFTWERK Industry GmbH & Co.KG. Als Gerichtsstand ist das Amtsgericht Stendal vereinbart.

10.2. Für die Lieferbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Kaufrechts ist soweit möglich ausgeschlossen.

10.3. Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen sind für uns nur mit schriftlicher Bestätigung von KRAFTWERK Industry GmbH & Co.KG bindend.

Staßfurt, Februar 2022